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Pressemeldung

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Datum: 16.02.22
Hersteller / Institution: GEV
Kategorie / Thema: Unternehmensmeldungen, Boden/Bodenbeläge/Parkett
Bestellname: gev-pruefung

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Die EMICODE-Auszeichnung der GEV bestätigt Herstellern für ihre Produkte und Baustoffe ein schadstofffreies Emissionsverhalten. Dies macht es Verbrauchern und Architekten leichter, sachgerecht das Emissionsverhalten der Produkte zu beurteilen. Dabei gewährleisten regelmäßige Stichprobenkontrollen am Markt durch unabhängige Labore die langfristige Qualität und Glaubwürdigkeit des EMICODE.

bpr-Foto: GEV

Probe aufs Exempel

Stichprobenkontrollen für EMICODE-zertifizierte Produkte

Jedes Jahr nimmt die Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte e.V. (GEV) Proben vom Markt und lässt prüfen, ob sie die Emissionsanforderungen entsprechend ihrer gekennzeichneten EMICODE-Klasse erfüllen. Die Produkte für die Stichprobenkontrollen werden vorab per Los ausgewählt: In 2021 untersuchten drei Labore 45 Produkte. Acht von ihnen verfehlten dabei die angegebene Emissionsklasse.

Zwei getestete EC 1PLUS-Produkte – ein Montageklebstoff und ein Fugendichtstoff – sind bei der Prüfung durchgefallen und erfüllten  die geforderten Emissionsgrenzwerte für EMICODE-Produkte nicht. Zwei andere EC 1PLUS-Produkte erzielen nur noch EC 1-Standard. Hier handelt es sich um einen pastösen Klebstoff und um ein Klebeband. Vier EC 1PLUS-Produkte sind sogar auf EC 2-Level herabgestuft worden. Nach den Tests von EC 1 in die EC 1PLUS-Liga aufgestiegen sind eine wasserfreie Grundierung und zwei Parkettlacke. Die GEV verlangte von den jeweiligen Herstellern zunächst aktuelle Prüfprotokolle zur Vorlage und setzte ihnen eine Frist zur Vorlage der Bestätigung, dass sie die EMICODE-Anforderungen einhalten können.

Die regelmäßigen, unangemeldeten und von unabhängigen Fachlaboren durchgeführten Stichprobenkontrollen der GEV sichern langfristig die Qualität sowie die Glaubwürdigkeit ihrer EMICODE-Lizensierung. Das Zertifizierungssystem der GEV ist als Wegweiser für emissionsarme Produkte sehr viel strenger als viele andere Systeme. Einmal pro Jahr wird eine bestimmte Anzahl Produkte per Losverfahren bestimmt. Zusätzlich geht die GEV gegebenenfalls Hinweisen durch den Wettbewerb und bei Bedarf auch Verdachtsfällen nach.

Jedes der 174 Mitglieder der GEV kann von den Stichproben betroffen sein. Herstellern, deren Produkte nicht den erforderlichen Werten entsprachen, wird eine Frist gesetzt, um sich von einem unabhängigen Prüfbericht die Einhaltung der Anforderungen bestätigen zu lassen. Wird der Frist nicht nachgekommen, entzieht die GEV dem Produkt seine EMICODE-Auszeichnung. Sonderprüfungen drohen Herstellern, die mehrfach mit Abweichungen auffallen. Bei Auftreten von nachhaltig unzuverlässigen Werten beschließt der GEV-Vorstand zusätzliche Maßnahmen, die bis zum Ausschluss aus der GEV reichen können.

Die in Düsseldorf ansässige GEV lizensiert seit über 20 Jahren umwelt- und gesundheitsverträgliche Baustoffe nach EMICODE-Regularien. Dabei betrachtet sie die VOC-Emissionen der Produkte und klassifiziert sie gemäß ihrer Emission. Für die EMICODE-Auszeichnung müssen Hersteller ihr Material in den ersten Wochen nach Produktion bei unabhängigen externen Laboren prüfen lassen. So wahrt die GEV ihre Neutralität. Die Labore müssen die Prüfmethode der GEV beherrschen und nach ISO 17025 akkreditiert sein. Inzwischen führt die GEV elf Labore auf ihrer Empfehlungsliste, wo Hersteller ihre Produkte für den EMICODE prüfen lassen können. Eine erste Luftprobeentnahme nach drei Tagen untersucht Kurzzeitemissionen und Aldehyde. Ergebnisse zu Langzeitemissionen liefert eine zweite Entnahme nach 28 Tagen.

Weitere Informationen unter www.emicode.com sowie auf Facebook. Videos zum EMICODE und seinem Prüfverfahren gibt es auf YouTube.

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